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Marketing*

Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter dürfen werben; dies hat das Bundesverfassungs-
gericht entschieden. Einschränkungen bei der Werbung sind allerdings im Steuerberatungsgesetz
(StBerG) geregelt und müssen beachtet werden. Die wesentlichen Vorschriften sind im § 6 Nr. 4
und § 8 Abs. 4 StBerG geregelt. Die wichtigsten Paragraphen können Sie im Mitglieder-Bereich in
der Rubrik Berufsrecht nachlesen .
Der b.b.h. stellt seinen Mitgliedern Werbemuster für Inserate und Texte zur Verfügung. Gleichzeitig geben wir entsprechende rechtliche Hinweise, die Sie bei der Werbung beachten müssen.
Sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, müssen Sie diese unbedingt beachten!
Die hier vorgeschlagenen Werbeaussagen können dann eventuell nicht mehr verwendet werden.
Dies hängt vom Wortlaut der Unterlassungserklärung ab. Die Unterlassungserklärung ist in
jedem Fall bindend.
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Business-Knigge
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Werbegrundsätze

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Rechtliche Hinweise zur Werbung

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Übersicht von Begriffen: Dienstleistungsangebot

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Werbemuster Direktwerbung (Briefbogen)

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Werbemuster Inserate

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*Hinweis:
Die oben stehenden Marketingaussagen oder Muster stellen vorrangig eine Hilfe zur Orientierung dar. Sie geben sinnvolle Anhaltspunkte dafür, was unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslage beachtet werden sollte. Bei unklaren Sachverhalten empfehlen wir die Kontaktaufnahme über die Hotline-Anfrage Berufsrecht. Jede Haftung
für Schäden wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. |