Viele Unternehmen haben mit den finanziellen Folgen der Hochwasserkatastrophe und den enormen Regenfällen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und in Teilen Bayerns und Sachsens im Juli 2021 zu kämpfen. Mit Gesetz vom 10.09.2021 wurde eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen. Voraussetzung ist, dass Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Folgen der Wetterereignisse im Juli 2021 sind. Werden ernsthafte Verhandlungen über Finanzierung und Sanierung geführt und steht eine Sanierung auch tatsächlich in Aussicht, kann die Insolvenzantragspflicht bis spätestens 31. Januar 2022 ausgesetzt werden.