Seit 2020 ist eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (=TSE) für elektronische Aufzeichnungssysteme verpflichtend, um die so aufgezeichneten Daten zu schützen. Gesetzlich gefordert (§ 146a AO) ist auch die einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K) gem. § 4 KassenSichV, die das Bundesministerium für Finanzen nun zum 21.04.2022 veröffentlicht hat. Diese ist notwendig, um die Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen im Fall einer Außenprüfung oder Kassen-Nachschau dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen. Die Hersteller und Anbieter der Kassensysteme müssen die Anforderungen der DSFinV-K = Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme nun umsetzen.