Ab dem 01. September 2022 gelten striktere Vorgaben zum Energiesparen. Die neue Energiesparverordnung regelt Maßnahmen, um bundesweit den Verbrauch von Strom und Heizwärme zu senken. Unter anderem dürfen öffentliche Gebäude ab September nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Die Vorgaben gelten bis Ende Februar 2023