Drei Monate länger haben Grundstückseigentümer nun Zeit für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde. Spätestens ab 2025 müssen die neuen Regelungen die alten Gesetzesnormen abgelöst haben.
Dafür notwendig ist die Bewertung von rund 38 Millionen wirtschaftlicher Einheiten. Grundstückseigentümer müssen daher auf den Stichtag zum 01.01.2022 eine Erklärung für die Neubewertung abgeben. Damit die Umsetzung in den Gemeinden rechtzeitig von statten geht, sollte bis 31.10.2022 beim Finanzamt eine Erklärung mit den notwendigen Daten eingereicht werden.
Zur Entlastung der bereits krisengeplagten Steuerpflichtigen haben sich die Bundesländer mit dem BMF nun auf eine einmalige allgemeine Fristverlängerung bis 31.01.2023 geeinigt. Diese Frist sollte nun zwingend eingehalten werden, damit eine rechtzeitige Umsetzung gewährleistet ist.