Steuerpflichtige, die für ihr Kassensystem mit der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH geschützt haben, können diese zertifizierte Sicherheitseinrichtung bis zum 31. Juli 2023 weiter verwenden.
Die unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul vertriebene zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung erfüllt die Voraussetzungen für den Schutz der digitalen Aufzeichnungen, die seit 2020 gesetzlich für elektronische Aufzeichnungssysteme vorgeschrieben sind. Da die Zertifizierung der TSE Version 1 aber nur noch bis 07.01.2023 gültig ist, muss diese Sicherheitseinrichtung umgehend ausgetauscht werden.
Die Übergangsregelung des BMF, dass eine Weiternutzung trotzdem noch bis 31. Juli 2023 möglich ist, gilt für die bereits genutzte TSE, wenn diese vor dem 07.07.2022 erworben und eingebaut wurde. Aus der Nutzung nach Ablauf des 07.01.2023 bis zum Ende der Übergangsregelung zum 31.07.2023 ergeben sich dann auch keine negativen Folgen.
Wer von der Übergangsregelung Gebrauch macht, ist verpflichtet, dies seinem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.