Die Bundesregierung hat die Förderung von E-Autos ab 01.01.2023 angepasst. Der Umweltbonus für Plug-in-Hybride wird gestrichen. Für reine E-Autos bis zu 40.000 € Nettolistenpreis beträgt der staatliche Umweltbonus 25 % weniger als bisher, so dass der Zuschuss durch den Bund und den Hersteller inklusive USt höchstens bis zu 7.177,50 € beträgt. Die Förderung wurde für E-Autos mit Nettolistenpreis über 40.000 € sogar um 40 % gemindert, der Zuschuss kann hierfür insgesamt nur noch bis zu 4.785 € betragen.

Geschmälert wurden außerdem die Beträge für Leasingfahrzeuge. Da nun auch für alle Elektroautos eine verlängerte Mindesthaltedauer von 12 Monaten gilt, fallen zudem Fahrzeuge mit einer geringeren Leasingdauer komplett aus der Förderung heraus. Die Regelungen werden ab 2024 noch weiter eingeschränkt und Fahrzeuge mit Nettolistenpreis über 45.000 € werden gar nicht mehr bezuschusst.

Außerdem gibt es nun auch eine Obergrenze. Ist das Fördervolumen verbraucht, gehen weitere Antragsteller leer aus. Eine wichtige Änderung gilt zudem ab 01.09.2023. Ab diesem Stichtag sind nur noch Privatpersonen berechtigt, die Förderung in Anspruch zu nehmen.

Ein kleines Trostpflaster ist jedoch, dass die steuerlichen Vergünstigungen, beispielsweise bei der Kfz-Steuer und der Firmenwagenbesteuerung mit den bisherigen Regelungen bestehen bleiben.