Nicht mehr aktuelle Verweise auf Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) und die veraltete Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) machten eine Überarbeitung des Merkblatts für Bauleistungen notwendig. Adressaten des aktualisierten Merkblatts zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft (USt M 2) sind im Wesentlichen Bauunternehmer mit Umsätzen, die keinen Übergang der Steuerschuldnerschaft gem. § 13 Abs. 2 UStG zur Folge haben.

Das Papier geht dabei auf die Begriffsbestimmungen der Werklieferung und Werkleistung sowie der Teilleistung und deren vier Voraussetzungen ein. Dafür findet man in dem Merkblatt eine Auflistung von Teilungsmaßstäben. Zum Beispiel ist eine raumweise Aufteilung von zusammenhängenden Malerarbeiten nicht möglich.

Weitere Ausführungen sind unter anderem zur Steuerentstehung, dem Entgelt und der Bauabzugssteuer enthalten. Besonders für Einheitspreise und den Sicherheitseinbehalt enthält das Schreiben weitere Klarstellungen.

Das Merkblatt (BMF-Schreiben vom 27.01.2023) ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) abrufbar.