Mit dem Wachstumschancengesetz hängen viele Änderungen in der Warteschleife, die bereits zum Jahreswechsel 2024 eingeführt werden sollten. Dabei konnten wenige Punkte in das Ende Dezember verabschiedete Kreditzweitmarktförderungsgesetz vorgezogen werden. Aber auch ohne Wachstumschancengesetz ergeben sich für Unternehmen Änderungen im Jahr 2024.

Über die wichtigsten möchten wir Sie in diesem Überblick informieren:

  • Der Regelsteuersatz von 19 % USt gilt ab 01.01.2024 wieder für Restaurationsleistungen. Somit muss erneut eine Trennung zwischen dem Verzehr vor Ort und der Mitnahme von Speisen gemacht werden.
  • Die Lieferungen von Erdgas und Fernwärme unterliegen nur noch bis 31.03.2024 dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
  • Die Frist für die rückwirkende Entnahme einer begünstigten Photovoltaik-Anlage nebst Speicher etc. aus der umsatzsteuerlichen Unternehmenssphäre ist zum 11.01.2024 ausgelaufen. Eine Entnahme ist somit nur noch zum aktuellen Zeitpunkt möglich.
  • Die für Plattformbetreiber eingeführten Meldepflichten betreffen erstmals das Jahr 2023. Die erste Meldung für das abgelaufene Jahr ist somit zum 01.2024 fällig. Dafür wurde aktuell eine Übergangsregelung eingeführt. Nicht beanstandet werden nun Meldungen, die zwar nach dem 31.01.2024 aber vor dem 01.04.2024 eingehen. Das gilt auch für Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten.
  • Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) gelten seit 01.01.2024 viele Änderungen für Personengesellschaften. Insbesondere besteht nun die Möglichkeit einer Rechtsfähigkeit für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts durch Eintragung (eGbR). Aber auch in anderen Punkten gibt es einen Fortschritt, z.B. durch die Möglichkeit einer Freiberufler-OHG oder -KG.
  • Für bargeldintensive Betriebe galt bereits eine Verpflichtung zur Ausstattung mit einer vom BSI zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) ihrer elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAS) mit Kassenfunktion. Ab 2024 fallen darunter auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler, für die jedoch Ende 2023 eine Nichtbeanstandungsregelung bis 31.12.2025 eingeführt wurde.
  • Ab 01.01.2024 gelten zudem besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister zur Übermittlung von Aufzeichnungen (§ 22g UStG).
  • Die Steuersätze der Luftverkehrssteuer steigen ab dem 01.01.2024.
  • Agrardiesel wird ab 01.03.2024 in geringerem Ausmaß steuerlich begünstigt. Die Steuersubvention wird stufenweise abgeschmolzen und fällt 2026 ganz weg.
  • Die Stromsteuer wurde für das produzierende Gewerbe abgesenkt.
  • Die Mitarbeiterbeteiligung an Arbeitgeberunternehmen wurde mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz weiter steuerlich optimiert.
  • Gemäß § 2 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichtete mussten sich bis spätestens 01.01.2024 registrieren lassen, darunter fallen beispielsweise Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Immobilienmakler. Ein Bußgeld bei verspäteter Registrierung soll laut Homepage der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll frühestens ab 2025 fällig werden. Wer die Frist versäumt hat, sollte die Registrierung daher noch in 2024 nachholen.
  • Angepasst wurde zudem das Lieferkettengesetz, das ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern gilt.
  • Außerdem gibt es zahlreiche weitere nicht steuerliche Änderungen, von denen Unternehmen ebenfalls betroffen sind, wie z.B. die Registrierungspflicht bei Einwegkunststoffen, das Gebäudeenergiegesetz, die Mautpflicht für 3,5-Tonner, die Batterieverordnung uvm.