Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 bekannt gegeben (BMF-Schreiben vom 17.09.2024 IV D 3 – S 1544/19/10001 :011).
Richtsätze basieren auf Ergebnissen geprüfter Unternehmen und dienen der Finanzverwaltung als Orientierungshilfe zur Schätzung von Umsätzen und Gewinnen bei fehlender oder nicht ordnungsmäßiger Buchführung. Es besteht jedoch kein Anspruch auf deren Anwendung. Ist die Buchführung formell ordnungsmäßig, so sind die Richtsätze dagegen nicht allein für Schätzungen anwendbar. Die Richtsätze sind auch für Einnahmenüberschussrechner relevant, gelten jedoch nicht für Großbetriebe.
Das BMF-Schreiben einschließlich der Richtsatzsammlung 2023 inklusive der Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023 und 2024 wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht (Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023).