Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll nicht nur in das neue entstehende Register für Unternehmensbasisdaten eingefügt werden, sondern auch Voraussetzung für bestimmte Vorgänge nach gesetzlicher Maßgabe sein. Die Vergabe der Nummer erfolgt schrittweise ab Herbst 2024 durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die wirtschaftlich Tätigen.

 Das BZSt weist auf seiner Homepage darauf hin, dass die bereits bestehende steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) für natürliche Personen und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr bestehen bleiben. Außerdem könne es im Zuge des Vergabeprozesses der W-IdNr. auch zu Verzögerungen bei der Neuvergabe von USt-IdNr. bzw. bei der Anforderung der erneuten Mitteilung zur USt-IdNr. kommen. Entsprechende Anträge sollen daher möglichst frühzeitig gestellt werden.

 Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Vergabe stufenweise erfolgt, und somit alle, die bis Ende November 2024 noch keine W-IdNr. erhalten haben, die steuerlichen Erklärungsvordrucke auch ohne die W-IdNr. ausfüllen können, bis die erstmalige Vergabe durch das BZSt beendet ist.