Für die Versteuerung von Privatfahrten mit dem Firmen-PKW kann man Geld sparen, wenn man bei der Anschaffung einige Regeln berücksichtigt. Nutzen Sie nämlich einen Firmen-PKW zu mehr als 50% betrieblich und kommt für Sie ein Fahrtenbuch nicht in Frage, erfolgt die Besteuerung der Privatnutzung regelmäßig mit der 1 %-Regelung.

Grundlage ist bei der 1 %-Regelung der inländische Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung. Somit ergibt sich eine Versteuerung, deren Betrag steigt, je höher der Bruttolistenpreis ist. Da auf die inländische Preisempfehlung des Herstellers abzustellen ist, kann der Bruttolistenpreis nicht mit einem sog. Reimport-Wagen oder mit Preisnachlässen beeinflusst werden. Anders sieht dies bei der Sonderausstattung aus. Diese ist ebenfalls zu berücksichtigen, falls sie werkseitig eingebaut wurde. Im Umkehrschluss erhöht sich die Bemessungsgrundlage und somit die Privatnutzung also nicht, wenn Sie Sonderausstattung nachträglich einbauen lassen. Nachträglich Anschaffungskosten daraus entstehen übrigens trotzdem. Ein positiver Effekt, denn die Kosten sind daher über die Abschreibung Betriebsausgaben, aber beeinflussen die Privatnutzung nicht. Im Übrigen gilt dies auch für den geldwerten Vorteil von Privatfahrten für an Arbeitnehmer überlassene Fahrzeuge. Es lohnt sich somit steuerlich, Technik-Features und weiteren Komfort erst nachträglich einbauen zu lassen.