NACHRICHTEN
WIRTSCHAFT
Grunderwerbsteuer im Minus
Stand: 27.03.2024Beim Kauf einer Immobilie bzw. eines Grundstücks fällt in der Regel auch Grunderwerbsteuer an. Dafür werden aktuell 3,5 bis 6,5 Prozent vom Kaufpreis fällig, je nachdem in welchem Bundesland das Objekt liegt. Die statistische Auswertung ergab nun, dass die Einnahmen für das erste Halbjahr 2023 weit unter dem Vergleichszeitraum Januar bis Juni 2022 liegen. Satte 33,5 Prozent weniger Grunderwerbsteuer-Einnahmen flossen laut Statistischem Bundesamt in die Staatskasse. Diese sanken damit auf Werte vor 2017. Für das Jahr 2023 erwarten Experten keine signifikante Besserung. Ursächlich war laut statistischem Bundesamt vor allem die Zurückhaltung der Käufer mit einem gesunkenen Pro-Kopf-Einnahmen erkennbar ist. Hinzu kommen die daraus folgenden Preisrückgänge und der Einbruch beim Verkauf von Bauland. Seitens der Immobilienwirtschaft werden daher Forderungen für Erleichterungen in verschiedenen Bereichen laut, z.B. bei der Finanzierung.
Digitalbonus verlängert
Stand: 01.03.2024Der Digitalbonus wurde von der Bayerischen Staatsregierung bis zum 30.06.2024 verlängert. Das Förderprogramm für die Digitalisierung sowie auch für eine Verbesserung der IT-Schutzmaßnahmen von Unternehmen hatte der Freistaat Bayern zum 01.01.2021 eingeführt. Die Zuschüsse sollen kleine Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft unterstützen, die weniger als 50 Mitarbeiter und bis zu 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme haben. Dabei sind bis zu 50 % der begünstigten Ausgaben förderfähig, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro (Digitalbonus Standard) oder 50.000 Euro (Digitalbonus Plus). Die Anträge müssen vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Digitales Fahrtenbuch und Anforderungen
Stand: 19.02.2024Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 16.11.2005 - VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410). – Leitsatz - Im vorliegenden Fall genügten die digitalen Fahrtenbücher mehrerer Angestellter nicht den Mindestanforderungen, da die Erstellung mit einem Softwareprogramm nicht änderungssicher bzw. Änderungen im Fahrtenbuch selbst nicht nachvollziehbar waren. (Az. VI B 37/23).
RECHT
Rechtsberatung und Lohnbuchhaltung
Stand: 27.03.2024Lohnbuchhaltung ist keine Rechtsberatung, sondern eine Hilfeleistung bei der Erfüllung der Buchführungspflichten. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 08.02.2024 klar (Az. IX ZR 137/22).
Im Streitfall ging es um eine GmbH, die drei Geschäftsführer angestellt hatte. Die mit der Lohnbuchhaltung beauftragte Partnerschaftsgesellschaft, die aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bestand, hatte die Geschäftsführerverträge entworfen und auch den Gesellschaftsvertrag vorliegen. Dabei wurde von einer Sozialversicherungsfreiheit der Geschäftsführer ausgegangen. Nach einer Sozialversicherungsprüfung ergab sich jedoch das Gegenteil und eine Nachforderung von 258.325,55 Euro.
Die Sache wurde zur weiteren Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, denn die Frage zur Klärung der Sozialversicherungspflicht wird nicht von einem einfachen Lohnbuchhaltungsmandat erfasst. Allerdings muss der beauftragte Lohnbuchhalter auf die Klärung hinwirken, wenn die Einstufung nicht zweifelsfrei ist.
Düsseldorfer Tabelle: neue Werte
Stand: 01.03.2024Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die den monatlichen Unterhaltsbedarf von Kindern aufschlüsselt. Da der gesetzlichen Mindestunterhalt gestiegen ist, wurde auch die Düsseldorfer Tabelle erneut angepasst. Danach beträgt der Mindestunterhalt beträgt ab 2024:
- für Kinder unter sechs Jahren 480 Euro (vorher 437 Euro)
- für Kinder ab sechs bis unter 12 Jahren 551 Euro (vorher 502 Euro)
- für Kinder ab 12 bis unter 18 Jahren 645 Euro (vorher 588 Euro)
- für Kinder ab 18 Jahren im elterlichen Haushalt 689 Euro (vorher 628 Euro)
Zweifelhafte Grundsteuerbescheide
Stand: 19.02.2024Wegen ernsthafter Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich der Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz die Vollziehung von zwei Grundsteuerwertbescheiden ausgesetzt. Fraglich ist insbesondere die Art und Weise, wie Bodenrichtwerte ermittelt werden. Außerdem bestehen Bedenken dergestalt, ob der Gleichheitsgrundsatz verletzt sein könnte. In beiden Streitfällen ging es jeweils um eine Grundsteuerwertfeststellung im Bundesmodell für ein Einfamilienhaus mit zwei unterschiedlichen Ausgangssituationen. Laut FG Rheinland-Pfalz betreffe der Rechtschutz explizit zwei Einzelfälle. Es wurde jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen die Beschwerde zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Problematisch gesehen werden etwaige Wertverschiebungen und die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
LOBBY
Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe - Anhörung
Stand: 13.12.2023Stellungnahme: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.
Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
Stand: 14.06.2023Stellungnahme: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland BBH wendet sich an EU-Kommission
Stand: 22.03.2021Das gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren auch wegen Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater geht in die Endrunde. Bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung soll es noch keine Einigung geben. Der BBH hat mit Schreiben an die Präsidentin Fr. Dr. Ursula von der Leyen dazu Stellung genommen.