Mein Steuertipp
Wann verfällt Urlaub?
Stand: 01.11.2026
Der gesetzliche Urlaub muss grundsätzlich bis zum 31. Dezember genommen werden. Eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres ist nach § 7 Abs. 3 BUrlG nur bei dringenden persönlichen oder betrieblichen Gründen möglich. Dazu zählen etwa Arbeitsunfähigkeit, die Erkrankung …
mehr lesen →*Buchen lfd. Geschäftsvorfälle