Das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes gewährleistet einen besseren Schutz vor gefälschten, fiktiven oder irreführenden Bewertungen von Waren und Dienstleistungen, die auf Online-Marktplätzen und Vergleichsplattformen angeboten werden. Die Kriterien des Rankings müssen ebenfalls für den Verbraucher ersichtlich sein. Bei Verstößen der Marktplatz- oder Plattformbetreiber sind diese schadensersatzpflichtig.
Außerdem können Waren, die zwar gleichgeartet sind, aber in den verschiedenen EU-Staaten eine unterschiedliche Zusammensetzung und Beschaffenheit haben, nicht mehr einheitlich angeboten werden. Auch Influenzer und Blogger müssen Werbung kennzeichnen und können nicht mehr einfach so Empfehlungen für Produkte abgeben, die sie z.B. von einem Unternehmen bekommen haben.
Das Gesetz verschärft zudem auch die Bedingungen auf Kaffeefahrten. Insbesondere gilt eine bessere Informationspflicht und der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und Finanzanlagen wird vollends verboten. Hier drohen neuerdings Bußgelder bis zu 10.000 €. Das Gesetz ist somit ein wichtiger Schritt für Rechtssicherheit im Online-Handel.

Wer telefonisch oder online einen Kaufvertrag abschließt, kann diesen regelmäßig ohne Begründung 14 Tage lang widerrufen. Bis vor einigen Jahren wurde das Widerrufsrecht bei Bestellungen von Heizmaterial in den Kaufverträgen ausgeschlossen. Begründet wurde dies damit, dass Heizöl usw. an der Börse gehandelt wird, dementsprechend Preisschwankungen unterliegt, die der Händler nicht beeinflussen kann und daher per Gesetz kein Widerruf möglich sei.
Der BGH hatte bereits im Jahr 2015 entschieden, dass dies nicht rechtens ist. Die enthaltene Regelung in der damals vorliegenden Fassung des BGB, auf die sich die Heizölhändler vor dem Urteil beriefen, findet sich in der aktuellen Gesetzesfassung in einem anderen Paragraphen wieder.
Manche Händler behaupten nun, mit der neuen Fassung des BGB ist das Widerrufsrecht für Heizöl gekippt worden. Die Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg hat aber darauf hingewiesen, dass dies nicht stimmt. Das Urteil aus dem Jahr 2015 gelte weiterhin. Zwischen Bestellung und Lieferung sei ein Widerruf für telefonisch oder online bestelltes Heizöl möglich.

Der Antrag auf Erlass eines Verspätungszuschlags für eine nicht fristgerecht abgegebene Lohnsteuer-Anmeldung stellt unbefugt geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen dar, wenn er durch ein Lohnbuchhaltungsbüro gestellt wird. Dies entschied das Finanzgericht Thüringen und gab dem Finanzamt Recht, das den Erlassantrag einer selbständigen Lohnbuchhalterin zurückgewiesen hatte.

Auch wenn es dabei um einen Betrag von lediglich 180 € ging, dürfe ein Lohnbuchhaltungsbüro nur Arbeiten nach § 6 Nr. 4 StBerG durchführen. Dies beinhaltet die Erstellung der laufenden Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, aber keinen Erlassantrag eines Verspätungszuschlags. Dies gilt analog für Buchhaltungsbüros, die für das Buchen laufender Geschäftsvorfälle befugt sind.

Beim BFH wurde Revision eingelegt (AZ BFH VII R 22/21).

Seit 2020 ist eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (=TSE) für elektronische Aufzeichnungssysteme verpflichtend, um die so aufgezeichneten Daten zu schützen. Gesetzlich gefordert (§ 146a AO) ist auch die einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K) gem. § 4 KassenSichV, die das Bundesministerium für Finanzen nun zum 21.04.2022 veröffentlicht hat. Diese ist notwendig, um die Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen im Fall einer Außenprüfung oder Kassen-Nachschau dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen. Die Hersteller und Anbieter der Kassensysteme müssen die Anforderungen der DSFinV-K = Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme nun umsetzen.

Die Sozialversicherungspflicht eines Geschäftsführers einer GmbH wurde vom Bundessozialgerichts (BSG) grundlegend neu bewertet. Während früher die tatsächlichen Verhältnisse (Fachwissen – familiäre Beziehungen) eine entscheidende Rolle spielten, sind nach aktueller Rechtsprechung allein die Satzung, die Stellung als Geschäftsführer und der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag maßgeblich. In der neusten Entscheidung des BSG wird nunmehr angedeutet, dass in der Praxis ausnahmslos alle Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer als sozialversicherungspflichtig anzusehen sind. Der Geschäftsführer war mit einem Kapitalanteil von 49 % an der klagenden GmbH beteiligt. Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der klagenden GmbH wurden mit einfacher Mehrheit gefasst. Dem Geschäftsführer war im Gesellschaftsvertrag das Sonderrecht eingeräumt, für die Dauer seiner Beteiligung einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer zu sein oder einen solchen zu benennen. Der Geschäftsführer konnte damit seine jederzeitige Abberufung als Geschäftsführer verhindern.

Die EEG-Umlage 2022 beträgt 3.723 ct/kWh. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt sie um 2,8 ct/kWh bzw. 43 Prozent. Damit liegt die EEG-Umlage 2022 auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren – und das trotz einer Verdopplung der EEG-Strommenge von 118 auf 239 Terawattstunden, was einem Anstieg um 103 Prozent entspricht. Die starke Absenkung der Umlage im Jahr 2022 im Vergleich zu den Vorjahren lässt sich im Kern auf die Entwicklung der Strombörsenpreise und auf die Bundeszuschüsse zurückführen. Um die hohen Energiekosten für Verbraucher einzudämmen, plant die Bundesregierung, die EEG-Umlage rasch abzuschaffen.

Bei Aufträgen im öffentlichen Sektor gibt es bereits die Pflicht zur Ausstellung und Versendung von E-Rechnungen. Dafür wurde die europäische Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung umgesetzt und ein Format für den Datenaustausch entwickelt. Das entwickelte Format XRechnung gilt gleichberechtigt neben anderen Standards wie z.B. ZUGFeRD 2.0. Die einzelnen Bundesländer sind verpflichtet, die EU-Richtlinie eigenständig umzusetzen. Dies kann vereinzelt zu Abweichungen gegenüber der Bundesregelung führen. Seit Beginn 2022 müssen Unternehmen bei Leistungen im öffentlichen Bereich in Baden-Württemberg, Hamburg und im Saarland bei einem Rechnungsbetrag über 1.000 € elektronische Rechnungen stellen. In Bremen gilt die E-Rechnung bereits. Um Umsatzsteuerbetrug weiter einzudämmen, plant die Koalition eine Ausweitung der E-Rechnungs-Pflicht auf die Rechnungstellung an Firmen- und Privatkunden bis 2026.

Ein Heizkostenzuschuss für Menschen mit niedrigem Einkommen soll die Belastung aus den gestiegenen Energiekosten abmildern. Gut 2 Millionen Wohngeld-, BAföG- oder Bildungsförderungs-Empfänger sollen im Sommer von dem einmaligen Zuschuss profitieren. Ein Heizkostenzuschuss für Menschen mit niedrigem Einkommen soll die Belastung aus den gestiegenen Energiekosten abmildern. Gut 2 Millionen Wohngeld-, BAföG- oder Bildungsförderungs-Empfänger sollen im Sommer von dem einmaligen Zuschuss profitieren. Dabei kommt es auch auf die Größe des Haushalts an. Auf einen Ein-Personen-Haushalt mit Wohngeld entfällt ein Zuschuss mit 270 €, auf einen Zwei-Personen-Haushalt mit Wohngeld entfallen 350 € und für jedes weitere Familienmitglied gibt es 70 € zusätzlich. Studenten und staatlich geförderte Auszubildende erhalten 230 €.
Rund 370 Millionen € sollen so verteilt werden. Die Auszahlung wird von Amts wegen vorgenommen, der Zuschuss muss also nicht separat beantragt werden. Außerdem darf dieser auch nicht gepfändet werden. Unterstützt werden alle, die mindestens einen Monat Wohngeld, BAföG oder eine Bildungsförderung in der Zeit von Oktober 2021 bis März 2022 bezogen haben.

Ab 01.07.2022 ist es möglich die Grundsteuererklärung elektronisch über das ELSTER-Portal an das Finanzamt zu übermitteln. Die Aufforderung dazu soll in Kürze durch Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht werden. Unabhängig davon informieren die meisten Bundesländer ab April 2022 die Grundstückseigentümer/innen. Bayern, Brandenburg und Thüringen machen den Anfang im April 2022. Im Mai 2022 geben auch Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ein Informationsschreiben heraus.
Im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird im Juni 2022 informiert. Das Schlusslicht bildet Bremen im Juli 2022. In Hessen werden Informationsschreiben von den Kommunen versandt, daher gibt es keinen festgelegten Zeitraum, in dem die Schreiben herausgehen.
Nur Berlin verzichtet auf eine separate Benachrichtigung, schreibt aber Hausverwaltungen an. Und in Hamburg ist man sich noch unschlüssig, ob die Grundstückseigentümer/innen eine Vorabinformation bekommen.

Die Rentenversicherung ist darauf angewiesen, dass länger Beiträge gezahlt werden. Der Abgang geburtenstarker Jahrgänge reißt eine große Lücke in die Rente, zusätzlich zum ohnehin bestehenden Fachkräftemangel. Trotzdem halten die meisten Deutschen nichts von einem späteren Ruhestand, trotz Rentenbonus. 250.000 Deutsche gingen 2020 ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand, fast sechs Mal so viele, wie freiwillig länger arbeiten. Im Jahr 2020 waren es rund 42.000 Personen, die weiter Rentenbeiträge gezahlt haben.