Steuernews
Verspätete AU-Bescheinigung
Die Krankenkasse lehnte die Zahlung von Krankengeld ab, da die Bescheinigung zu spät eingegangen war. Die Arbeitnehmerin war ab 1.6. beschäftigt, erkrankte ab 10.6. und kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30.6. die AU-Bescheinigung legte sie der Krankenkasse am 1.7. vor. Das zuständige Sozialgericht stellt fest, dass der Krankengeldanspruch in der Zeit vom 10.6. bis 30.6. ruht. Die Auszahlung kann wegen der verspäteten Vorlage der Bescheinigung nicht mehr erfolgen. Die gesetzliche Meldepflicht obliegt nach Feststellung des Sozialgerichts ausschließlich dem Versicherten.
Verzinsung mit 6 Prozent für 2013
Nach der aktuellen Entscheidung des BFH ist die vom Finanzamt vorgenommene Verzinsung in Höhe von sechs Prozent jährlich auch für das Jahr 2013 als verfassungsgemäß anzusehen. Der BFH könnte im Verfahren keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz feststellen. Es liegt außerdem nach Auffassung des Gerichts auch kein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit vor. Zudem wurde im Urteilsfall der Erlass der Zinsen verneint. Es kommt nicht auf die Ursachen einer verspäteten oder verzögerten Steuerfestsetzung an.
Geschenke: Dauerkarten
Mit Urteil vom 21.09.2017 hat das FG Bremen zur einkommensteuerlichen Behandlung bei der Überlassung von Dauerkarten an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde entschieden (Az. 1 K 20/17 (5), rkr). Im Urteilsfall erwarb die Klägerin in den Jahren 2013 bis 2015 Dauerkarten für Spiele eines Vereins, die sie ihren eigenen Arbeitnehmern und Geschäftsfreunden bzw. deren Arbeitnehmern überließ. U.a. beinhalteten die Leistungen des Vereins Business Seats auf der Tribüne, ein Vorverkaufsrecht für Sonderspiele usw. Das Finanzamt unterwarf zu Recht die Aufwendungen für diese Eintrittskarten in vollem Umfang der Pauschalbesteuerung nach § 37 b EStG. Die hiergegen gerichtete Klage führte nicht zum Erfolg, ferner wurde keine Revision zugelassen.
EU gibt Hinweise zum Brexit
Welche Folgen der Brexit haben wird, ist derzeit nur wage einzuschätzen. Damit Wirtschaftsteilnehmer sich rechtzeitig auf den Austritt GB zum 30.03.2019 vorbereiten können, gibt die Europäische Kommission fortlaufend Hinweise. Die Mitteilungen sind auf der Homepage der Europäischen Kommission zu finden. Bis heute haben sich die britischen Unterhändler nicht dazu geäußert, wie sie sich die künftigen Beziehungen nach dem Brexit vorstellen. Ein Verbleib im Binnenmarkt innerhalb einer Übergangszeit wurde zumindest vom EU-Chefverhandler nicht gesehen, da die Differenzen auch in einem Übergangszeitraum bis 2020 nicht ausgeräumt werden könnten.
Fahrradleasing
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sein Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung des (Elektro)Fahrrad-Leasing vom 22.05.2017 ergänzt. Im aktuellen Schreiben vom 20.11.2017 wird u.a. klargestellt, dass in Leasingfällen das Vorliegen eines betrieblichen Fahrrads vorausgesetzt wird, dass der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer gegenüber der Leasinggesellschaft zivilrechtlich der Leasingnehmer ist. Weiterhin mindern Zuzahlungen des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil. Auch werden in dem Schreiben Ausführungen zur Bewertung und Pauschalierung gemacht.
Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb
Der BFH hat mit Urteil vom 09.11.2017 (Az. IV R 37/14) zu den Einkünften aus einem ruhenden Gewerbebetrieb entschieden und der damit verbundenen Qualifikation der Einkünfte einer Personengesellschaft. Demnach gilt, dass Einkünfte aus ruhendem Gewerbe-betrieb originär keine gewerblichen Einkünfte darstellen. Wenn der Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft ruht, kann diese deshalb keine gewerblich geprägte Gesellschaft i.S.d.
§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG sein.
Unfallbedingte Entschädigung
Mit Urteil vom 11.10.2017 (Az. IX R 11/17) hat der BFH zur Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte entschieden, im Hinblick auf unfallbedingte Entschädigungs-leistungen als Ersatz für entgangenes Gehalt. Die Zahlung eines zu verrechnenden Vorschusses auf die in demselben Veranlagungszeitraum vereinnahmte Entschädigung ist eine die Abwicklung betreffende Zahlungsmodalität und für die Zusammenballung der außerordentlichen Einkünfte unschädlich. Allerdings fehlt bei einem zeitlichen Abstand zweier selbständiger Entschädigungszahlungen von sechs Jahren der für die Beurteilung der Einheitlichkeit einer Entschädigungsleistung erforderliche zeitliche Zusammenhang.
Zuordnung einer Doppelgarage
Hinsichtlich der Zuordnung von Gebäuden oder selbständigen Gebäudeteilen ist auf den Raum als Ganzes abzustellen, so entscheidet der BFH in einem aktuellen Urteil. Das Finanzamt hat die teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage mit der Begründung abgelehnt, dass die private Mitbenutzung wie bei einem häuslichen Arbeitszimmer schädlich sei. Der BFH stellt hingegen fest, dass bei der Zuordnung zum Betriebsvermögen nach der anteiligen Nutzfläche zu ermitteln ist. Hierbei ist zu ermitteln, ob ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen vorliegt, das eindeutig und willentlich zugeordnet werden muss. Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer treffen bei betrieblich genutzten Lagerflächen nicht zu.
Mindestlohn für alle
Der gesetzlich Mindestlohn gilt ab 2018 für alle Branchen. Es sind nun 8,84 EUR pro Zeitstunde brutto ohne Ausnahmeregelungen mindestens zu entrichten. Übergangsregelungen für bestimmte Branchen waren befristet und sind letztmalig bis zum 31.12.2017 zur Anwendung gekommen. Damit ist auch z. B. für Zeitungszusteller oder in der Land- und Forstwirtschaft der allgemein gültige Mindestlohn umzusetzen.
Schätzung wegen nicht fortlaufender Rechnungsnummern
Im Urteilsfall verwendete der Kläger Rechnungsnummern, die Computergesteuert aus der Buchungsnummer abgeleitet wurde (Veranstaltungsnummer, Kundendaten, Rechnungsdatum). Damit war jede Rechnungsnummer einmalig aber nicht fortlaufend. Die Finanzverwaltung nahm deshalb beim Einnahmenüberschussrechner eine Gewinnerhöhung durch Vornahme eines Un-Sicherheitszuschlages vor. Das zuständige Finanzgericht sah keine Berechtigung des Finanzamtes zur Schätzung. Nach Auffassung des Gerichts eröffnet die Verwendung von nicht lückenlos geführten Rechnungsnummern für sich alleine keine Schätzbefugnis. Es wurde Revision beim BFH zugelassen.
Betriebsrente wird attraktiver
Durch das neue Sozialpartnermodell können nun auch kleine und mittlere Unternehmer den Aufwand und Aufbau von Betriebsrenten durchführen. Gewerkschaften und Arbeitgeber können nun Betriebsrenten vereinbaren ohne den Arbeitgeber in das Haftungsproblem zu führen. Der Arbeitgeber beteiligt sich im Gegenzug mit Sicherungsbeiträgen. Nichttarifrechtlich gebundene Unternehmen können vereinbaren, dass die einschlägigen Tarifverträge auch für sie insoweit gelten sollen.
Warenlager: Übergangsregelung
Die Finanzverwaltung hat sich der neuen BFH-Rechtsprechung zum sog. Konsignationslager angeschlossen, setzt jedoch für eine Direktlieferung an den unternehmerischen Kunden im anderen Mitgliedstaat voraus, dass die Verfügungsmacht bei Lieferung in das Lager bereits verschafft wurde. Im aktuellen BMF-Schreiben korrigiert bzw. verlängert die Finanzverwaltung die Übergangsregelung für die Anwendung auf den 1.1.2019 (bisher vorgesehen 1.1.2018).