b.b.h. Bundesverband selbständiger
Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V.
Kronenstraße 19, 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 20 45 52 57
Fax: +49 (0)30 20 91 29 40
E-Mail: bbh@bbh.de
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Verträge und Formvorschrift
Nachrichten, RechtFür Verbraucherbauverträge ist gem. § 650i Abs. 2 BGB seit 2018 die Textform vorgeschrieben. Dies bedeutet zwar, dass keine Unterschrift notwendig ist, jedoch eine lesbare Erklärung vorliegen muss, die auch auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden dürfte. Eine E-Mail würde dieser Formvorschrift genüge tragen. Zum Verhängnis wurde dies für einen Bauunternehmer, der sein Honorar für einen Werklohn von gut 80.000 Euro einforderte. Die Bauherrin weigerte sich zu zahlen und begründete dies mit Baumängeln. Da sie zwar ein schriftliches Angebot erhalten hatte, dieses jedoch nur mündlich zusagte, war der Bauvertrag von vornherein nichtig und es fehlte an einer vertraglichen Grundlage für die Berechnung eines Werklohns. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) mit Urteil vom 01.02.2023 (Az. 2 U 20/23).
Geschäftsführer und Handelsregister
Nachrichten, WirtschaftEine GmbH, deren einziger Vermögenswert ein Grundstück in Berlin war, hatte ihren Geschäftsführer in einer Gesellschafterversammlung abberufen. Die Wirksamkeit des Beschlusses wurde jedoch vom Geschäftsführer und einer Minderheitsgesellschafterin angezweifelt. Kurz darauf hatte der abberufene Geschäftsführer das einzige Grundstück zu einem um ca. 3,8 Mio. Euro niedrigerem Preis verkauft, als die Immobilie tatsächlich Wert gewesen wäre. Ein Gesellschafterbeschluss fehlte, worin der Notar keinen Hinderungsgrund für den Kaufvertrag sah. Die Abberufung des Geschäftsführers aber auch die Zweifel am Beschluss waren dem Notar ebenfalls bekannt. Dagegen wehrte sich die GmbH bisher erfolglos. In der letzten Instand entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Käufer auf die noch bestehende Handelsregistereintrag vertrauen konnte und ihm keine weitere Verpflichtung zur Nachforschung obliege. Ob jedoch eine Veräußerung ohne Gesellschafterbeschluss wirksam ist, muss im Streitfall erst entsprechend ermittelt werden. Die Klage wurde daher an die Vorinstanz zurückverwiesen (Az. II ZR 220/22).
Änderungen Wachstumschancengesetz und Umsatzsteuer
News für Unternehmer, Webseite SuchserviceDas Wachstumschancengesetz wurde nun nach langen Ringen am 22.03.2024 auf den Weg gebracht. Folgende wichtige Änderungen sind für die Umsatzsteuer verblieben: