Bevor das geplante zentrale Register für Unternehmensbasisdaten im Jahr 2025 an den Start gehen kann, müssen wirtschaftlich Tätige noch mit einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ausgestattet werden. Damit wäre auch eine bessere Differenzierung zwischen privaten und unternehmerischen Bereichen geschaffen. Denn für alle natürlichen Personen gibt es bereits seit 2008 die Steuer-Identifikationsnummer.
Ab Herbst beginnt nun die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an die wirtschaftlich Tätigen. Dazu zählen alle natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind, also z.B. Freiberufler und Gewerbetreibende und zusätzlich aber auch Arbeitgeber in Privathaushalten sowie z.B. Kapitalgesellschaften, wie GmbHs, UGs (haftungsbeschränkt), Genossenschaften aber auch Personenvereinigungen.
Bei mehreren Geschäftsfeldern wird jeweils pro Tatbestand eine Nummer vergeben. Die Nummern derselben Person weichen dann in den letzten fünf Stellen voneinander ab.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll nicht nur in das neue entstehende Register eingefügt werden, sondern auch Voraussetzung für bestimmte Vorgänge nach gesetzlicher Maßgabe sein. Die Vergabe der Nummer erfolgt schrittweise ab Herbst 2024 durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).