BEITRAGSORDNUNG

Stand: 01. Januar 2009

Satzungsgemäß sind die Mitglieder des b.b.h. Bundesverbandes selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet, der von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde.

Die Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der den Beitritt zum b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter folgt. Die Beitragspflicht besteht in vollem Umfang bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Mitgliedschaft endet.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 8,00 Euro, der Jahresbeitrag beträgt somit 96,00 Euro.

Der Mitgliedsbeitrag ist satzungsgemäß jährlich am 10. Januar zur Zahlung fällig.