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WIRTSCHAFT

USt-ID-Nummer und Neuvergabe

Stand: 01.10.2024

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll nicht nur in das neue entstehende Register für Unternehmensbasisdaten eingefügt werden, sondern auch Voraussetzung für bestimmte Vorgänge nach gesetzlicher Maßgabe sein. Die Vergabe der Nummer erfolgt schrittweise ab Herbst 2024 durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die wirtschaftlich Tätigen.

 Das BZSt weist auf seiner Homepage darauf hin, dass die bereits bestehende steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) für natürliche Personen und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr bestehen bleiben. Außerdem könne es im Zuge des Vergabeprozesses der W-IdNr. auch zu Verzögerungen bei der Neuvergabe von USt-IdNr. bzw. bei der Anforderung der erneuten Mitteilung zur USt-IdNr. kommen. Entsprechende Anträge sollen daher möglichst frühzeitig gestellt werden.

 Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Vergabe stufenweise erfolgt, und somit alle, die bis Ende November 2024 noch keine W-IdNr. erhalten haben, die steuerlichen Erklärungsvordrucke auch ohne die W-IdNr. ausfüllen können, bis die erstmalige Vergabe durch das BZSt beendet ist.


 

Katastrophenerlasse erweitert

Stand: 29.08.2024
Die letzten Unwetter, Starkregen- und Hochwasserereignisse im Mai und Juni 2024 haben in Teilen des Bundesgebietes zu erheblichen Schäden geführt. Für die betroffenen Gebiete in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Saarland und Rheinland-Pfalz gilt bis 31.12.2024 ein Katastrophenerlass. Wichtiger Punkt ist die Möglichkeit zur zinslosen Stundung sowie auf Antrag Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen für im Zeitraum vom 30.10.2024 bis 31.01.2025 fällige Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sowie Solidaritätszuschlag. Auch für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit einer begünstigten Arbeitslohnspende oder sofern sie selbst geschädigt sind, diese mit steuerfreien Leistungen zu unterstützen oder Wohnraum zu überlassen. Neu hinzugefügt wurde nun, dass von einer Vorsteuerkorrektur gem. § 15a UStG abgesehen werden soll, wenn bisher umsatzsteuerpflichtige vermietete Gebäude unentgeltlich an Helfer oder Opfer des Hochwassers überlassen werden. Dies gilt bis zum 31.12.2024.
 

Handelsregister und Gebühren

Stand: 01.08.2024

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) plant eine Erhöhung der Gebühren laut Handelsregistergebührenverordnung. Dieses beinhaltet die Eintragungen des Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister. Aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten der Registergerichte, ist eine Anpassung der seit 2011 gleich gebliebenen Gebührensätze notwendig. Im Referentenentwurf vom 22.07.2024 ist eine Erhöhung der Gebühren um 50 % vorgesehen. Lände und Verbände haben den Entwurf zur Stellungnahme erhalten. Dafür haben Sie bis 30.08.2024 Zeit. Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMJ einsehbar (siehe Link Referentenentwurf).


RECHT

IT: Betriebssystem prüfen

Stand: 01.10.2024
Windows weist derzeit seine Kunden darauf hin, dass der Support für das noch in der aktuellen Version 10 22H2 bestehende Betriebssystem zum 14.10.2025 eingestellt wird. Damit enden nicht nur der technische Support, sondern auch Fehlerbehebungen und weitere Sicherheitsupdates. Grundsätzlich ist zwar noch bis zu drei Jahren eine Nutzung mit eingeschränkten Updates möglich, wenn ein Wechsel nicht so schnell vollzogen werden kann. Unternehmen wird jedoch dringend geraten auf Alternativen umzusteigen, wie z.B. Windows 11 oder ein Windows-365-Abonnement.
 

Zustellung von Bescheiden

Stand: 29.08.2024
Die 3-Tages-Fiktion besagt, dass ein Bescheid innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe zur Post im Inland als bekannt gegeben gilt. Dies ist wichtig für den Beginn der Einspruchsfrist. Das Finanzamt hat im Zweifel den Zugang und den Zeitpunkt nachzuweisen. Liegt ein späterer Zugang vor, muss dies jedoch vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden. Aktuell wurde das Postrechtsmodernisierungsgesetz angepasst. Um große Preiserhöhungen zu vermeiden, verschiebt sich eine verpflichtende Zustellung für Standardbriefsendungen. Danach müssen 95 % der Briefe erst am 3. Werktag und 99 % erst am 4. Werktag zugestellt werden. Bisher galt für 80 % der Briefsendungen eine verpflichtende Zustellung bereits am folgenden Werktag und für 95 % am zweiten Werktag. Aufgrund der Verschiebung verlängert sich auch die Bekanntgabefiktion ab 01.01.2025 auf vier Tage. Dies gilt auch für elektronisch übermittelte Verwaltungsakte als auch elektronische Verwaltungsakte zum Datenabruf.
 

Cyber-Angriffe und Versicherung

Stand: 01.08.2024

Das Landgericht Tübingen fällte erstmals ein Urteil zu einer Cyber-Versicherung. Hintergrund war ein Schaden in Höhe von 3.771.767,12 Euro. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden auszugleichen und begründete dies mit Pflichtverletzungen des Unternehmens. Dieses soll die vorvertraglichen Anzeigepflichten nicht erfüllt haben und auch die Sicherheitsmaßnahmen sollen zu gering gewesen sein. Das Gericht stellte jedoch fest, dass auch bei höheren Sicherheitsvorkehrungen kein geringerer Schaden eingetreten wäre und die Risikofrage durch die Sicherheitsmaßnahmen nicht tangiert war. Es sprach dem Versicherungsnehmer einen Anspruch von 2.858.923,54 Euro zu.


LOBBY

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe - Anhörung

Stand: 13.12.2023
Stellungnahme: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.

 

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe

Stand: 14.06.2023

Stellungnahme: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.

 

Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen – Neuregelung des § 4 StBerG

Stand: 12.09.2022
Anhörung zum Diskussionsentwurf Stellungnahme: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.

 

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland BBH wendet sich an EU-Kommission

Stand: 22.03.2021
Das gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren auch wegen Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater geht in die Endrunde. Bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung soll es noch keine Einigung geben. Der BBH hat mit Schreiben an die Präsidentin Fr. Dr. Ursula von der Leyen dazu Stellung genommen.

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