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WIRTSCHAFT

XBRL-Taxonomie aktualisiert

Stand: 17.11.2023
Der Bundesanzeiger Verlag weist in einer Mitteilung vom 23.10.2023 darauf hin darauf hin, dass für die Nutzer der "XBRL-Taxonomie für Jahresabschlüsse" eine neue Fassung der HGB-Taxonomie in der Version 6.7 zur Verfügung steht. Die neue XBRL-Taxonomie kann als ZIP-Datei auf der Publikations-Plattform im Bereich "Arbeitshilfen & Standards" unter "Technische Standards – XBRL-Taxonomie für Jahresabschlüsse" nach kurzer Freischaltung bzw. Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse kostenlos heruntergeladen werden. Dort sind auch weitere Informationen hinterlegt.
 

Das Gebäudeenergiegesetz

Stand: 30.10.2023
Mit der Zusammenführung mehrere Vorschriften im Gebäudeenergiegesetz (GEG) möchte die Bundesregierung den Einsatz erneuerbarer Energien vorantreiben und den sparsamen Gebrauch von Energie festlegen. Nach heftigem Widerstand gegen den ursprünglichen Entwurf, ging das Gesetz zuletzt ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat. Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken variieren die Fristen zwischen dem 30. Juni 2026 und 2028, je nach Gemeindegröße. Für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren können Heizungen, welche die 65%-Anforderung nicht erfüllen, noch eingebaut werden. Bestehende Heizungen sind von den Regelungen ausgenommen. Dies gilt auch für Reparaturen. Bei einem Heizungswechsel können Eigentümer aus verschiedenen erneuerbaren Technologien wählen mit einem Nachweis für das 65%-Kriterium. Ab 2029 müssen neu eingebaute Öl- und Gasheizungen schrittweise steigende Anteile an grünen Brennstoffen verwenden. Um den Übergang zu erneuerbaren Heizlösungen zu unterstützen und Mieter vor hohen Mietsteigerungen zu schützen sind Förderungen von bis zu 70 % verfügbar und zinsverbilligte Kredite möglich. In der Praxis wird dies wohl auf eine noch genauere Dokumentation hinauslaufen, damit die Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung nachgewiesen werden.
 

Frist für Corona-Schlussabrechnung

Stand: 23.10.2023
Empfängern der Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfen müssen Corona-Schlussabrechnung einreichen. Die Schlussabrechnung soll einen Abgleich mit den im Antrag zu Grunde gelegten Zahlen möglich machen, um den endgültigen Förderbetrag zu ermitteln. Die Schlussabrechnung muss digital über einen prüfenden Dritten an die Bewilligungsstellen übermittelt werden. Die aktuelle Frist zur Einreichung der Corona Schlussabrechnung ist nach mehrmaliger Verlängerung der 31.10.2023. Wer keine Schlussabrechnung einreicht, muss die erhaltenen Hilfen zurückzahlen. In Einzelfällen ist eine weitere Fristverlängerung bis 31.03.2024 möglich. Diese muss ebenfalls vom prüfenden Dritten über die digitale Plattform (Überbrückungshilfe Unternehmen - Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) beantragt werden.

RECHT

EU-Taxameter und Wegstreckenzähler

Stand: 17.11.2023
Noch bis zum 31.12.2025 gilt für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, die nicht von der Übergangsregelung gem. § 9 KassenSichV betroffen sind, eine Nichtbeanstandungsregelung. Die Belegausgabepflicht bleibt jedoch bestehen. Somit entfällt auch bis spätestens Ende 2025 die Anwendung der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung sowie die Meldeverpflichtung. Außerdem ist bisher noch keine elektronische Übermittlungsmöglichkeit gem. § 146a Abs. 4 AO gegeben. Bis zur Bereitstellung, die gesondert im Bundessteuerblatt Teil I bekannt gegeben wird, ist daher von der Datenübermittlung abzusehen. Dies hat das BMF (Bundesministerium der Finanzen) mit Schreiben vom 13.10.2023 (IV D 2 - S 0319/20/10002 :010) bekannt gegeben.
 

E-Mails und Aufbewahrungspflicht

Stand: 30.10.2023
Im Rahmen einer Außenprüfung forderte das Finanzamt beim Steuerpflichtigen unter anderem die Vorlage von einzelnen E-Mails und dazu auch das Gesamtjournal über sämtliche E-Mails an. Dies ging der Geschäftsführung der geprüften GmbH jedoch zu weit. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren landete die Sache vor dem FG (Finanzgericht) Hamburg. Das Urteil ging zum Teil zugunsten der Klägerin aus. Das Finanzamt durfte zwar die E-Mails als relevante Unterlagen anfordern. Denn für diese bestand eine Aufbewahrungspflicht gem. § 147 Abs 1 AO. Das galt jedoch nicht für das Gesamtjournal, da dieses eben nicht der Aufbewahrungspflicht unterläge. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hinsichtlich des Datenzugriffs des Finanzamts wurde Revision zugelassen. Diese ist beim BFH (Bundesfinanzhof) anhängig unter dem Az. XI R 15/23.
 

Grundsteuer und Klage

Stand: 23.10.2023
Mit der Grundsteuerreform und der Öffnung für ländereigene Regelungen wurden erneut Kritik und Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Gesetzeslage laut. Insbesondere das in elf Bundesländern angewandte Bundesmodel ist dabei unter Beschuss. Die Finanzämter gingen in der Praxis unterschiedlich vor. So kam es vor, dass eine Bearbeitung der Einsprüche lange hinausgeschoben wurde. Ohne Verfahrensruhe wäre es nach einer Einspruchsentscheidung nur noch möglich gewesen, anschließend den Klageweg zu beschreiten. Da dieser Weg jedoch bei noch nicht zurückgewiesenen Einsprüchen noch nicht eröffnet ist, lagen bisweilen auch weniger offenen Klagen vor. Mehrere Einspruchsführer haben sich demnach mit Untätigkeitsklagen gegen ihre Finanzämter gewandt. Nach den ergangenen Einspruchsentscheidungen können nun auch diese Steuerpflichtigen ins Klageverfahren gehen.

LOBBY

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe

Stand: 14.06.2023

Stellungnahme: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.

 

Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen – Neuregelung des § 4 StBerG

Stand: 12.09.2022
Anhörung zum Diskussionsentwurf Stellungnahme: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.

 

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland BBH wendet sich an EU-Kommission

Stand: 22.03.2021
Das gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren auch wegen Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater geht in die Endrunde. Bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung soll es noch keine Einigung geben. Der BBH hat mit Schreiben an die Präsidentin Fr. Dr. Ursula von der Leyen dazu Stellung genommen.

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