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WIRTSCHAFT

E-Mail und Online-Betrug

Stand: 18.09.2023
Der Rechnungsversand via E-Mail ruft auch Betrüger auf den Plan. Ein Unternehmer, der ein Auto zum Kaufpreis von 13.500 Euro kaufte, erhielt die Rechnung dafür via E-Mail. Allerdings bekam er die E-Mail innerhalb von zwei Minuten gleich zweimal mit unterschiedlichen Bankverbindungen des Rechnungsausstellers. Er zahlte den Kaufpreis an die Bank der zuletzt eingegangenen Mail und bemerkte den Unterschied zwischen beiden Mails erst später. Dies half ihm nicht viel. Der Autoverkäufer verklagte ihn auf Zahlung des Kaufpreises. Der Unternehmer sah die Schuld beim Autoverkäufer, dessen E-Mail-Adresse gehackt worden war. Dass der Händler aber notwendige Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen hatte, konnte der Unternehmer jedoch nicht beweisen. Die Zahlung an den Dritten hatte für den Unternehmer leider keine befreiende Wirkung und auch ein Schadensersatzanspruch sah das Gericht als nicht gegeben an. Der Käufer musste den Betrag von 13.500 Euro nochmals überweisen und zwar auf des richtige Konto des Händlers.
 

Weiterbildungsgesetz beschlossen

Stand: 01.09.2023
Der Wandel im Wirtschafts- und Berufsleben führt zu einem vermehrten Ausbildungs- und Weiterbildungsbedarf. Das Weiterbildungsgesetz vom 17.07.2023 soll dem Strukturwandel Rechnung tragen, der mit dem Qualifizierungsbedarf einhergeht. Das Gesetz beinhaltet beispielsweise eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Diese soll zum 01.04.2024 in Kraft treten und eine überbetriebliche Ausbildung ermöglichen. Hinzu kommen verschiedene Fördermöglichkeiten von der Übernahme der Unterkunfts- und Fahrtkosten für Auszubildende und Praktikanten bis zur Förderung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Dafür wurde ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz eingeführt.
 

Umweltbonus noch bis 31.08.2023

Stand: 14.08.2023
Letzte Chance für Unternehmen auf einen Umweltbonus besteht noch bis 31.08.2023. Bereits zum 01.01.2023 hatte die Bundesregierung die Förderung von E-Autos abgespeckt. Der Umweltbonus für Plug-in-Hybride wurde ganz gestrichen. Für reine E-Autos ist aktuell noch ein Umweltbonus von 1.500 Euro bis 4.500 Euro drin. Dieser ist abhängig davon, ob der Nettolistenpreis 40.000 Euro übersteigt und ob das Kfz neu oder gebraucht ist und geleast oder gekauft wird. Außerdem besteht kein Anspruch auf die Bezuschussung. Ist das Fördervolumen verbraucht, gehen weitere Antragsteller leer aus. Ab 01.09.2023 sind nur noch Privatpersonen berechtigt, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Unabhängig davon bleiben die steuerlichen Vergünstigungen, beispielsweise bei der Kfz-Steuer und der Firmenwagenbesteuerung mit den bisherigen Regelungen bestehen.

RECHT

GbR und Gesellschaftsregister

Stand: 18.09.2023
Mit dem am 01.01.2024 in Kraft tretenden MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) wird die GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) als rechtsfähige Personengesellschaft ausgestaltet. Damit wird auch ein neues Gesellschaftsregister eingeführt, welches unabhängig von Handels- und Transparenzregister besteht. Eine GbR kann sich freiwillig in das Gesellschaftsregister eintragen lassen. Die Eintragung erfolgt durch notarielle Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern unterschrieben werden. Sie muss neben dem Namen, dem Vertragssitz und der Anschrift im Inland noch weitere Angaben zu den Gesellschaftern enthalten. Für eingetragene Gesellschaften ist der Namenszusatz eGbR möglich. Dies stärkt die GbR, z.B. durch die Rechtsfähigkeit, die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung, die Erleichterung der Vollstreckung und die Bindungswirkung der Registerangaben. Eine eingetragene GbR kann sich dann auch in ein Grundbuch eintragen lassen, was z.B. für den Erwerb von Grundstücken notwendig ist. Auch in andere Register, wie z.B. dem Handelsregister ist ein Eintrag möglich.
 

EU-Lieferkettengesetz

Stand: 01.09.2023
Das EU-Parlament hat am 01.06.2023 den Gesetzesvorschlag für das Lieferkettengesetz angenommen. Dieses soll dafür sorgen, dass Menschenrechtsstandards und Umweltschutzvorgaben eingehalten werden. Es beruft sich auf eine Sorgfaltspflicht der Unternehmen, die sich von Beginn an ergeben soll. Das bedeutet bestimmte Standards sind vom ersten Schritt der Wertschöpfungskette an einzuhalten. Das Lieferkettengesetz soll für Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro gelten. Es sollen ebenso Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro darunterfallen, wenn sie mindestens 20 Millionen Euro ihres Umsatzes in einem Risikosektor wie Textil, Landwirtschaft oder Rohstoffgewinnung erzielen. Auch Unternehmen aus Drittstaaten, die einen entsprechenden Umsatz in der EU erzielen, werden in die Pflicht genommen.
 

Buchhaltungsbüro und Hobby- und Abstellraum

Stand: 14.08.2023
Das Landgericht (LG) Karlsruhe entschied mit Urteil vom 24.02.2023 (AZ: 11 S 139/21), dass ein Buchhaltungsbüro auch in einem Hobby- und Abstellraum betrieben werden darf. Hintergrund war die Nutzung einer Teileigentumseinheit, die in der Zweckbestimmung als Hobby- und Abstellraum deklariert wurde. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte keinen Anspruch darauf, die gewerbliche Nutzung zu untersagen. Dieser bestünde nur, wenn eine Beschränkung auf die Nutzung für bestimmte Zwecke klar und eindeutig aus der Gemeinschaftsordnung hervorgeht. Dies war im vorgelegten Fall jedoch nicht gegeben. Die Formulierung lautete vielmehr „Teileigentum bestehend aus Hobby- und Abstellraum“. Entscheidend war, dass hier von einer Teileigentumseinheit die Rede war und eben nicht von Wohneigentum. Daran änderte auch die nähere Bezeichnung als Hobby- und Abstellraum nichts. Eine Nutzung als Buchhaltungsbüro war daher nicht rechtswidrig.

LOBBY

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe

Stand: 14.06.2023

Stellungnahme: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.

 

Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen – Neuregelung des § 4 StBerG

Stand: 12.09.2022
Anhörung zum Diskussionsentwurf Stellungnahme: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.

 

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland BBH wendet sich an EU-Kommission

Stand: 22.03.2021
Das gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren auch wegen Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater geht in die Endrunde. Bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung soll es noch keine Einigung geben. Der BBH hat mit Schreiben an die Präsidentin Fr. Dr. Ursula von der Leyen dazu Stellung genommen.

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