Die Europäische Kommission hat mit der Batterieverordnung (BATT2) eine Harmonisierung für die Mitgliedsstaaten angestrebt und umfassende Regelungen für die Handhabung von Batterien, die in der EU auf den Markt kommen und zwar umfassend vom ersten bis zum letzten Tag aufgestellt. Die am 17. August in Kraft getretene EU-Verordnung gilt direkt und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.

So werden stufenweise steigende Recycling-Zielvorgaben ab 2025 gemacht, die eine Erklärung für den CO2-Fußabdruck, die Kennzeichnung von Leistungsklassen und Höchstwerte beinhalten. Die Verordnung gibt des Weiteren vor, dass Verbraucher ab 2027 die Möglichkeit zum eigenständigen Ein- und Ausbau Ihrer Gerätebatterien haben sollen. In den folgenden Jahren sollen zudem Recycling- und Sammlungsziele für alte Batterien eingeführt und erhöht werden. Unter die Vorschrift fallen alle Batterietypen, die in der EU verkauft werden, unabhängig vom Ursprungsland.