Noch bis zum 31.12.2025 gilt für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, die nicht von der Übergangsregelung gem. § 9 KassenSichV betroffen sind, eine Nichtbeanstandungsregelung. Die Belegausgabepflicht bleibt jedoch bestehen. Somit entfällt auch bis spätestens Ende 2025 die Anwendung der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung sowie die Meldeverpflichtung.

Außerdem ist bisher noch keine elektronische Übermittlungsmöglichkeit gem. § 146a Abs. 4 AO gegeben. Bis zur Bereitstellung, die gesondert im Bundessteuerblatt Teil I bekannt gegeben wird, ist daher von der Datenübermittlung abzusehen.

Dies hat das BMF (Bundesministerium der Finanzen) mit Schreiben vom 13.10.2023 (IV D 2 – S 0319/20/10002 :010) bekannt gegeben.