Buchführungsdaten sollen nach dem Willen der Bundesregierung bei Außenprüfungen oder Kassen-Nachschauen einheitlich an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dazu hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Diskussionsentwurf vorgelegt, in dem die einheitlichen Standards geklärt werden sollen. Durch diese Möglichkeit sollen steuerliche Betriebsprüfungen beschleunigt und damit der Aufwand reduziert werden.

Bedenken dazu kommen vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV). Dieser hält potentiell massive Umsetzungskosten für die betroffenen Steuerpflichtigen und weitere Aufzeichnungspflichten über die bereits bestehenden gesetzlichen Anforderungen hinaus für kritisch. Außerdem wird problematisch gesehen, dass dadurch eine neue Möglichkeit für eine Schätzung eröffnet wird, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden und dadurch die Beweiskraft der Buchführung erschüttert werden kann.

Nach bisherigem Diskussionsstand soll die Verordnung ab 2028 gelten. Ob die zeitliche Vorlaufzeit vereinbar ist mit dem Aufwand für die Anpassungen in den Datenverarbeitungssystemen ist jedoch fraglich. Das BMF plant eine Fortsetzung des Diskussionsprozesses, bei dem weitere Praxiseinblicke berücksichtigt werden sollen.