Die in der Abgabenordnung verankerte Belegausgabepflicht bei elektronischen Kassen schlug in den vergangenen Monaten im Handel hohe Wellen. Denn es wurden hoher Mehraufwand und unnötige Müllberge befürchtet. Ein nun entwickelter Standard schafft endlich Erleichterungen. Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e. V. (DFKA) hat dies in seiner Pressemitteilung vom 06.04.2021 mitgeteilt. Die bisher von den genutzten Systemen abhängige Belegausgabe wird nun unabhängig von den Aufzeichnungssystemen folgende Standards enthalten:

  • Lesbarkeit und gleiche Informationen in der elektronischen Darstellung
  • Die Daten der technischen Sicherheitseinrichtungen können automatisch verifiziert werden
  • Für die Verifizierung sind keine anderen Daten nötig. Es ist außerdem ein automatischer Abgleich mit anderen Beleginhalten möglich.
  • Die herausgegebenen Standards wurden an die Taxonomie Kassendaten angeglichen (ebenfalls von der DFKA aufgestellt)

Die Standards verringern nicht nur den Aufwand bei den Unternehmer und Kunden, sondern auch beim Finanzamt. Durch einen QR-Code ist dem Prüfer bei einer Kassennachschau eine schnelle Prüfung der Belege möglich.