Energiesparpflichten
Die Ampel-Koalition hat mit einer kurzfristigen und einer mittelfristigen Energiesparänderungsverordnung den Bürgern und Unternehmen Verpflichtungen zum Energiesparen auferlegt. Demnach besteht vom 01.09.2022 bis 28.02.2023 ein Verbot der Beleuchtung von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern. Werbeanlagen dürfen von 22 bis 6 Uhr nicht leuchten und blinken. Außerdem dürfen Schwimm- und Badebecken nicht mit Gas oder Strom beheizt […]