Buchhaltungspflichtgrenzen erhöht
Die Grenzen für die Buchführungspflicht wurden mit dem Wachstumschancengesetz angehoben. Ab dem Jahr 2024, d.h. für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre, gelten eine Gewinngrenze von 80.000 Euro statt bisher 60.000 Euro und eine Umsatzgrenze von 800.000 Euro statt bisher 600.000 Euro. Für das Jahr 2023 wurde noch eine Übergangsregelung eingeführt. Sind danach zwar die alten, […]