Bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 wird Public Viewing wieder möglich sein – auch bei späteren Anstoßzeiten.

Am 14. Juni startet die Fußball-Europameisterschaft. Bis zum 14. Juli finden Spiele in Deutschland statt.

Viele Fußballbegeisterte freuen sich darauf, doch nicht alle werden bei den Spielen im Stadion dabei sein können. Public Viewing – gemeinsam Fernsehübertragungen zu verfolgen – ist eine beliebte Alternative.

Damit dies möglich ist, hat das Bundeskabinett für die Zeit der Europameisterschaft eine Verordnung beschlossen, die es Kommunen ermöglicht, ausnahmsweise den nächtlichen Lärmschutz zu lockern. Damit sind auch Übertragungen nach 22 Uhr möglich. Die Verordnung tritt am 1. Juni in Kraft und am 31. Juli 2024 wieder außer Kraft.

Die kommunalen Behörden entscheiden im Einzelfall, ob eine Ausnahme vorliegt. Hierbei geht es jeweils um die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohnerinnen und Anwohner.