Im Rahmen einer Gerichtsverhandlung über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Umsatzsteuerschulden einer GmbH an deren Geschäftsführer hatte das Finanzamt aufgrund eines Hinweises in der mündlichen Verhandlung eine bereits angekündigte Teilabhilfe nicht gewährt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun die Nichtzulassungsbeschwerde des betroffenen Klägers gegen das Finanzgerichtsurteil als unbegründet zurückgewiesen. Ein Hinweis des Gerichts verstoße im Gegensatz zur Ansicht des Klägers nicht gegen die Neutralitätspflicht. Im Gegenteil, im gerichtlichen Prozess muss das Gericht den Amtsermittlungsgrundsatz einhalten. Dies bedeutet im Ergebnis, dass auch Fehler berücksichtigt werden müssen, die dem Finanzamt zugunsten des Steuerpflichtigen bzw. Haftungsschuldners unterlaufen sind.