Geschenke an Geschäftsfreunde sind grundsätzlich vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bis 2023 gilt dies nicht bei Geschenken mit bis zu 35 Euro pro beschenkter Person und Jahr. Diese Grenze wurde für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre auf 50 Euro angehoben. Dabei sind die Kosten für die Kennzeichnung als Werbung mit zu berücksichtigen, jedoch nicht die Kosten für Verpackung und Versand. Die Umsatzsteuer hat nur Einfluss auf die Wertgrenze, wenn der Steuerpflichtige nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Der Vorsteuerausschluss aufgrund der bereits feststehenden Verwendung als Geschenk beim Erwerb fällt jedoch nicht darunter (§ 15 Abs. 1a UStG). Wichtig ist zudem, dass die Aufzeichnungspflichten gewahrt werden und die Aufwendungen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben dokumentiert werden.