Angesichts der weiterhin andauernden, durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wurden die Erklärungsfristen in beratenen wie in nicht beratenen Fällen, sowie die zinsfreien Karenzzeiten für den Besteuerungszeitraum 2020 um drei Monate verlängert. Das BMF-Schreiben vom 20.07.2021 soll die sich hieraus ergebenden Anwendungsfragen beantworten.
In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte ein:
Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020
Nicht beratene Fälle (§ 149 Absatz 2 AO)
Beratene Fälle (§ 149 Absatz 3 AO)
Vorzeitige Anforderung von Erklärungen (§ 149 Absatz 4 AO)
Festsetzung von Verspätungszuschlägen (§ 152 AO)
Verlängerung der zinsfreien Karenzzeiten für den Besteuerungszeitraum 2020 (§ 233a Absatz 2 Satz 1 und 2 AO)
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.