Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern werden ab dem Besteuerungszeitraum 2021 Vordruckmuster eingeführt. Zur steuerlichen Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen an. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gab es derzeit lediglich landesspezifische Fragebögen einzelner Bundesländer. Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.