Wenn ein Gastwirt Steuerschulden hat, so kann er seine Konzession für seinen Imbiss verlieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Auch wenn er seine Steuererklärungen nachreicht, dann bestehen weiter Zweifel an seiner Zuverlässigkeit. Der Entzug der Konzession durch die Stadt Mainz war daher rechtens.