Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen können sich für die betrieblichen Aufwendungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlten Umsatzsteuerbeträge rückerstatten lassen. Hierfür müssen die Vergütungsanträge beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis zum 30.09.2021 gestellt werden. Es genügt der rechtzeitige Eingang des Antrages beim BZSt für die Einhaltung der Frist. Diese Anträge können nur noch ausschließlich elektronisch gestellt werden. Im Regelfall sind dem Antrag Belege beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 Euro bzw. bei Benzinrechnungen mindestens 250 Euro beträgt. Die beantragte Vergütung muss mindestens 400 Euro betragen