Ab 01.07.2022 ist es möglich die Grundsteuererklärung elektronisch über das ELSTER-Portal an das Finanzamt zu übermitteln. Die Aufforderung dazu soll in Kürze durch Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht werden. Unabhängig davon informieren die meisten Bundesländer ab April 2022 die Grundstückseigentümer/innen. Bayern, Brandenburg und Thüringen machen den Anfang im April 2022. Im Mai 2022 geben auch Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ein Informationsschreiben heraus.
Im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird im Juni 2022 informiert. Das Schlusslicht bildet Bremen im Juli 2022. In Hessen werden Informationsschreiben von den Kommunen versandt, daher gibt es keinen festgelegten Zeitraum, in dem die Schreiben herausgehen.
Nur Berlin verzichtet auf eine separate Benachrichtigung, schreibt aber Hausverwaltungen an. Und in Hamburg ist man sich noch unschlüssig, ob die Grundstückseigentümer/innen eine Vorabinformation bekommen.