Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass ein Zuschuss für Ladestationen noch bis Ende 2022 beantragt werden sollte.

Hintergrund ist, dass die Förderung von bis zu 900 € pro Ladepunkt nur möglich ist, bis die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht somit nicht. Die KfW rechnet damit, dass bis Ende Dezember 2022 alle noch freien Mittel vergeben sein werden.

Wird nur eine Ladestation angeschafft, die weniger als 1.285,71 € kostet, gibt es keinen Zuschuss. Für mehrere Ladestationen mit Gesamtkosten von weniger als 1.285,71 € pro Stück, erhält der Antragsteller nur 70 % der Gesamtkosten, darüber hinaus die vollen 900 € pro Ladepunkt.

Unternehmer und Freiberufler sollten daher schnell handeln, wenn sie sowieso den Aufbau von Ladestationen geplant haben, die nicht für die Öffentlichkeit frei zugänglich sind und an denen die Elektrofahrzeuge des Unternehmens und der Beschäftigten aufgeladen werden können.

Auch kommunale Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige und kirchliche Organisationen werden gefördert.