Nachdem der Basiszinssatz gem. § 247 BGB jahrelang negativ war und erstmals zum 01.01.2023 mit 1,62 % wieder positiv wurde, hat ihn die Bundesbank nun erneut im halbjährlichen Turnus angehoben. Seit dem 01.07.2023 beträgt er 3,12 %. Hintergrund ist der gestiegene Festzinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 27. Juni 2023 auf 4,00 %, was einen Anstieg um 1,50 Prozentpunkte bedeutet. Aktuell – nach dem Stichtag zum 01.07.2023 – wurde das Zinsniveau durch die EZB weiter erhöht auf 4,25 %.

Der Basiszinssatz dient nicht nur als Referenzzinssatz bei der Berechnung von Verzugszinsen, sondern hat auch Auswirkungen auf den Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen. Dieser soll bei einer Abweichung von über einem Prozentpunkt angeglichen und mindestens aller zwei Jahre geprüft werden. Eine Anpassung ist bei signifikanten Änderungen jedoch auch schon eher möglich. Durch eine Änderung des Zinssatzes für Steuernachzahlungen und -Erstattungen können sich verschiedene Teilverzinsungszeiträume ergeben.

Den Basiszinssatz finden Sie in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 28.06.2023 und auf der Homepage der Deutschen Bundesbank: https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/bekanntgabe-des-basiszinssatzes-zum-1-juli-2023-anpassung-auf-3-12–912290