Auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 20/7109) der Fraktion Die Linke hat die Bundesregierung über den Personalbestand der deutschen Finanzbehörden informiert (BT-Drucks. 20/7292) und eine Zusammenfassung der von den Ländern zur Verfügung gestellten Daten vorgelegt, unter deren Zuständigkeit die Durchführung des Besteuerungsverfahrens fällt.
Zum 31.12.2022 beschäftigten die deutschen Finanzämtern 97.603,24 Mitarbeiter gerechnet in Vollzeitstellen. Ein Jahr vorher waren es mit 97.188,75 Mitarbeitern etwas weniger. Der Personalbestand des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) hat sich im gleichen Zeitraum von 1.906,1 auf 1.957,4 erhöht. Außerdem sanken die Zahlen der nicht besetzten Planstellen in den Finanzämtern im Jahr 2022 von 7.363,37 auf 6.956,11 und beim BZSt von 349,9 auf 302,6.
Die Zahl der Betriebsprüfer veränderte sich nur unwesentlich. Prüften Ende 2021 noch 12.894,87 Mitarbeiter der Finanzämter und 416,3 Mitarbeiter des BZSt, so waren es zum 31.12.2022 in den Finanzämter 12.897,1 und im BZSt 404,7 Personen. Dabei blieb die Anzahl der geprüften Betriebe gleich, leicht angestiegen (+ 0,1 %) waren die Prüfungen in anderen Bereichen, z.B. bei Personen mit positiven Überschusseinkünften über 500.000 Euro.
Mehrsteuern aus Betriebsprüfungen nahm der Fiskus jedoch weniger ein. Waren es im Jahr 2021 noch 13,1 Milliarden Euro so verblieben im Jahr 2022 nur noch 10,8 Milliarden Euro. Dabei flossen bei der Umsatzsteuer fast 0,6 Milliarden Euro und bei den Ertragssteuern und Zinsen 1,3 Milliarden weniger in die öffentlichen Kassen als im Vorjahr. Der Rest entfiel auf sonstige Einnahmen.