Werden die Schlussabrechnungen für die erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen nicht eingereicht, führt dies zu einer Rückzahlung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weist in seinen FAQs darauf hin, dass die Schlussabrechnungsfrist verlängert wurde.

Die Schlussabrechnung für Überbrückungshilfen I-III sowie die November- und Dezember-Soforthilfe können in einem Paket (=Paket 1) digital noch bis 31.08.2023 durch prüfende Dritte abgegeben werden. Auch für die Abgabe der Schlussabrechnung für das Paket 2, welches die Überbrückungshilfen III Plus und IV beinhaltet, ist noch bis 31.08.2023 Zeit. Auf Antrag ist für beide Pakete in Einzelfällen eine Verlängerung der Abgabefrist bis 31.12.2023 möglich.