Das EU-Parlament hat am 01.06.2023 den Gesetzesvorschlag für das Lieferkettengesetz angenommen. Dieses soll dafür sorgen, dass Menschenrechtsstandards und Umweltschutzvorgaben eingehalten werden. Es beruft sich auf eine Sorgfaltspflicht der Unternehmen, die sich von Beginn an ergeben soll. Das bedeutet bestimmte Standards sind vom ersten Schritt der Wertschöpfungskette an einzuhalten.

Das Lieferkettengesetz soll für Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro gelten. Es sollen ebenso Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro darunterfallen, wenn sie mindestens 20 Millionen Euro ihres Umsatzes in einem Risikosektor wie Textil, Landwirtschaft oder Rohstoffgewinnung erzielen. Auch Unternehmen aus Drittstaaten, die einen entsprechenden Umsatz in der EU erzielen, werden in die Pflicht genommen.