Der Wandel im Wirtschafts- und Berufsleben führt zu einem vermehrten Ausbildungs- und Weiterbildungsbedarf. Das Weiterbildungsgesetz vom 17.07.2023 soll dem Strukturwandel Rechnung tragen, der mit dem Qualifizierungsbedarf einhergeht. Das Gesetz beinhaltet beispielsweise eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Diese soll zum 01.04.2024 in Kraft treten und eine überbetriebliche Ausbildung ermöglichen. Hinzu kommen verschiedene Fördermöglichkeiten von der Übernahme der Unterkunfts- und Fahrtkosten für Auszubildende und Praktikanten bis zur Förderung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Dafür wurde ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz eingeführt.