Der Rechnungsversand via E-Mail ruft auch Betrüger auf den Plan. Ein Unternehmer, der ein Auto zum Kaufpreis von 13.500 Euro kaufte, erhielt die Rechnung dafür via E-Mail. Allerdings bekam er die E-Mail innerhalb von zwei Minuten gleich zweimal mit unterschiedlichen Bankverbindungen des Rechnungsausstellers. Er zahlte den Kaufpreis an die Bank der zuletzt eingegangenen Mail und bemerkte den Unterschied zwischen beiden Mails erst später.

Dies half ihm nicht viel. Der Autoverkäufer verklagte ihn auf Zahlung des Kaufpreises. Der Unternehmer sah die Schuld beim Autoverkäufer, dessen E-Mail-Adresse gehackt worden war. Dass der Händler aber notwendige Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen hatte, konnte der Unternehmer jedoch nicht beweisen. Die Zahlung an den Dritten hatte für den Unternehmer leider keine befreiende Wirkung und auch ein Schadensersatzanspruch sah das Gericht als nicht gegeben an. Der Käufer musste den Betrag von 13.500 Euro nochmals überweisen und zwar auf des richtige Konto des Händlers.