Mit der Grundsteuerreform und der Öffnung für ländereigene Regelungen wurden erneut Kritik und Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Gesetzeslage laut. Insbesondere das in elf Bundesländern angewandte Bundesmodel ist dabei unter Beschuss. Die Finanzämter gingen in der Praxis unterschiedlich vor. So kam es vor, dass eine Bearbeitung der Einsprüche lange hinausgeschoben wurde. Ohne Verfahrensruhe wäre es nach einer Einspruchsentscheidung nur noch möglich gewesen, anschließend den Klageweg zu beschreiten. Da dieser Weg jedoch bei noch nicht zurückgewiesenen Einsprüchen noch nicht eröffnet ist, lagen bisweilen auch weniger offenen Klagen vor. Mehrere Einspruchsführer haben sich demnach mit Untätigkeitsklagen gegen ihre Finanzämter gewandt. Nach den ergangenen Einspruchsentscheidungen können nun auch diese Steuerpflichtigen ins Klageverfahren gehen.