Empfängern der Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfen müssen Corona-Schlussabrechnung einreichen. Die Schlussabrechnung soll einen Abgleich mit den im Antrag zu Grunde gelegten Zahlen möglich machen, um den endgültigen Förderbetrag zu ermitteln. Die Schlussabrechnung muss digital über einen prüfenden Dritten an die Bewilligungsstellen übermittelt werden.

Die aktuelle Frist zur Einreichung der Corona Schlussabrechnung ist nach mehrmaliger Verlängerung der 31.10.2023. Wer keine Schlussabrechnung einreicht, muss die erhaltenen Hilfen zurückzahlen.

In Einzelfällen ist eine weitere Fristverlängerung bis 31.03.2024 möglich. Diese muss ebenfalls vom prüfenden Dritten über die digitale Plattform (Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) beantragt werden.