Durch das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) vom 10.08.2021 wird zum 01.01.2024 die Rechtsfähigkeit der GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) gesetzlich verankert. Sie wird durch Eintragung im Gesellschaftsregister und dem Namenszusatz „eGbR“ oder „eingetragene Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ erlangt. So kann die Gesellschaft selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Das Vermögen wird der Gesellschaft zugeordnet. Wichtiger Anwendungsfall wird dabei die Möglichkeit von Grundstücksgeschäften durch die Gesellschaft sein, wie auch die Möglichkeit zur Umwandlung.

Da es sich dabei um ein Wahlrecht handelt, ergibt sich in der Praxis grundsätzlich erstmal kein hoher Prüf- und Änderungsaufwand und bestehende Verträge müssen nicht per se geändert werden. Steuerlich werden die Anpassungen im Wachstumschancengesetz vorgenommen, wobei die bisherigen ertragsteuerlich Regelungen auch auf das Gesellschaftsvermögen anzuwenden sind.

Mit dem MoPeG wurden noch weitere Änderungen vorgenommen, wie z.B. die Stärkung der Rechte von Kommanditisten oder die Öffnung von OHG und KG auch für Freiberufler.