Die Bundesregierung hat die Förderung von E-Autos ab 01.01.2023 angepasst. Der Umweltbonus für Plug-in-Hybride wurde gestrichen und der Umweltbonus für reine E-Autos verringert. Bis zu 40.000 € Nettolistenpreis kann sich der Zuschuss durch den Bund und den Hersteller inklusive USt auf höchstens 7.177,50 € belaufen, über 40.000 € insgesamt noch auf bis zu 4.785 €.

Geschmälert wurden außerdem die Beträge für Leasingfahrzeuge. Für alle Elektroautos gilt eine verlängerte Mindesthaltedauer von 12 Monaten. Die Regelungen werden ab 2024 noch weiter eingeschränkt und Fahrzeuge mit Nettolistenpreis über 45.000 € werden gar nicht mehr bezuschusst. Der Förderhöchstbetrag durch die Bundesregierung und den Hersteller inklusive Umsatzsteuer beläuft sich dabei maximal auf 4.785 Euro für gekaufte Neufahrzeuge und Leasingfahrzeuge ab 24 Monate Laufzeit sowie noch die Hälfte für Leasingfahrzeuge ab 12 Monate Laufzeit. Für angeschaffte oder mindestens 24 Monate geleaste junge Gebrauchte sind mit allen Anteilen höchsten noch 3.828 Euro drin, ab 12 Monaten Leasing sind es ebenfalls noch maximal die Hälfte.

Hinzu kommt: Ist das Fördervolumen verbraucht, gehen weitere Antragsteller leer aus. Eine wichtige Änderung gilt bereits seit 01.09.2023. Ab diesem Stichtag sind nur noch Privatpersonen berechtigt, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Ab 2025 soll der Umweltbonus vollständig wegfallen.

Ein kleines Trostpflaster ist jedoch, dass die steuerlichen Vergünstigungen, beispielsweise bei der Kfz-Steuer und der Firmenwagenbesteuerung mit den bisherigen Regelungen bestehen bleiben. Mit dem Wachstumschancengesetz erfolgt hier auch eine Anhebung der Wertgrenzen.