Die Umsetzung der besser unter Pillar 1 (Säule 1) und Pillar 2 (Säule 2) bekannten globalen Mindestbesteuerung ist ins Stocken geraten. Die Verzögerung beruht auf Bedenken verschiedener Nationen, allen voran den USA. Die von Pillar 1 betroffenen Unternehmen wären zur Hälfte allein amerikanische Konzerne. Dabei geht es in Säule 1 um eine gerechtere Verteilung von Besteuerungsrechten, z.B. bei digitalen Geschäftsfeldern. In Säule 2 soll anschließend eine Mindestbesteuerung von 15 % eingeführt werden. Notwendig für das durch die OECD in Oktober veröffentlichte Übereinkommen zur Einführung der 1. Säule ist jedoch die Zustimmung von mindestens 30 Ländern, die zusammen nicht weniger als 60 % der Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 20 Milliarden Euro und 10 % EBT-Marge vertreten, welche ohne die USA folglich nicht möglich ist. Bisher sind 55 Ländern in die Pläne zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung involviert, darunter auch alle 27 EU-Mitgliedsstaaten. Durch die Zweifel der USA ist die Umsetzung von Pillar 1 auf nicht absehbare Zeit aufgeschoben.