In der heutigen Zeit werden Bankgeschäfte häufig nur noch digital abgewickelt. Üblicherweise werden die Kontoauszüge nur für eine begrenzte Zeit online von Banken bereitgestellt (90 bis 365 Tage). Daher spielt die Aufbewahrung der digitalen Auszüge eine besondere Rolle. Spätestens, wenn das Finanzamt Zahlungsnachweise verlangt, sind nicht mehr abrufbare und nicht archivierte Kontoauszüge ein Problem. Besteht Buchführungspflicht sind die Belege grundsätzlich mindestens 10 Jahre aufzubewahren und auf Anforderung auch sofort lesbar zu machen. Aber auch Privatpersonen sollten Kontoauszüge mindestens sechs bis zehn Jahre aufbewahren, entweder durch Ausdrucken oder digitales Speichern in einem Ordner, idealerweise auf verschiedenen Speichermedien. Die bei den Banken archivierten Dokumente können zwar grundsätzlich nachträglich angefordert werden, da diese die Auszüge 10 Jahre vorhalten müssen. Dies ist jedoch in der Regel mit hohen zusätzlichen Entgelten verbunden.