Die Betriebsprüfung ist ein wichtiges Instrument der Finanzbehörden zur Festsetzung und Erhebung von Steuern. Dabei werden die Besteuerungsgrundlagen rückwirkend für bestimmte Steuerarten und Zeiträume überprüft. In Frage kommen Außenprüfungen grundsätzlich bei Steuerpflichtigen mit gewerblichen und land- und forstwirtschaftlichen Einkünften sowie Freiberuflern und Personen mit bedeutenden Einkünften. In sonstigen Fällen ist eine Überprüfung z.B. bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften beziehungsweise bei Verlustzuweisungsgesellschaften oder Bauherrengemeinschaften gegeben.

Für die Prüfungshäufigkeit wird auf die Betriebsgröße abgestellt. Die Finanzverwaltung unterscheidet in Klein-, Mittel- und Großbetriebe. Das BMF (Bundesministerium der Finanzen) hat dazu eine aktuelle Statistik herausgegeben. Für das Jahr 2022 waren demnach bundesweit 12.949 Prüferinnen und Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 10,8 Mrd. Euro festgestellt.

Von den 8.409.661 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind, wurden 151.676 Betriebe geprüft. Dies entspricht einer Prüfungsquote von im Durchschnitt 1,8 Prozent. Bei den Großunternehmen betrug die Quote 17,5 Prozent. Sonstige Fälle wurden zudem 6.255 mal einer Prüfung unterzogen.