Ab Herbst 2024 wird an unternehmerisch Tätige eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) vergeben werden. Sie dient zur zweifelsfreien Identifizierung einer wirtschaftlich tätigen natürlichen Person, einer juristischen Person und einer Personenvereinigung.

Die Vergabe der W-IdNr.  erfolgt aus technischen und organisatorischen Gründen in Stufen. Sie setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen. Jeder wirtschaftlich Tätige erhält mit der Nummer ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren. Ergänzt wird die W-IdNr. durch ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten (Beispiel für eine W-IdNr.: DE123456789-00001).

Einen weiteren Zweck erfüllt die Wirtschafts-Identifikationsnummer als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Das Unternehmensbasisdatenregister ist eine zentrale Plattform, in der veröffentlichungspflichtige Unternehmensdaten zusammengeführt und zugänglich gemacht werden sollen. So sollen Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden („Once-Only“-Prinzip).