Die für Plattformbetreiber eingeführten Meldepflichten betreffen erstmals das Jahr 2023. Die erste Meldung war nach der neuen gesetzlichen Regelung für das abgelaufene Jahr zum 31.01.2024 fällig. Aufgrund einer Übergangsregelung wird es nicht beanstandet, wenn Meldungen zwar nach dem 31.01.2024 aber vor dem 01.04.2024 eingehen. Das gilt auch für Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten.

Die Plattformbetreiber müssen in einem ersten Schritt relevante Daten der Plattform und der meldepflichtigen Anbieter übermitteln. In einem zweiten Schritt werden die gemeldeten Daten von der jeweiligen Steuerbehörde an die Finanzämter der Anbieter zur Auswertung weitergegeben. Die Meldepflicht gilt EU-weit, allerdings können Meldungen auch für sog. qualifizierte Plattformbetreiber aus Drittstaaten verpflichtend sein.