Dürfen Arbeitgeber von Mitarbeitern eine Impfung verlangen? Nein. Sich impfen zu lassen ist eine private Entscheidung und betrifft die Grundrechte. Deshalb wäre auch eine Impfpflicht-Klausel im Arbeitsvertrag wohl unwirksam. Zumindest als Standardklausel.
So dürfen auch nur Arbeitgeber im medizinischen und pflegerischen Bereich nach einer Impfung fragen. In den meisten anderen Berufen gilt dies nicht. Denn Gesundheitsdaten sind datenschutzrechtlich besonders geschützt. In der Pandemie hingegen können aber Ausnahmen gelten, wenn arbeitsschutzrechtlich erforderlich.
Vorausgesetzt, Arbeitgeber verfügen rechtmäßig über die Information und können Beschäftigte nicht einsetzen, ohne andere zu gefährden, dann wären personenbedingte Kündigungen allerdings denkbar.